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Seit Juni 2006 hat die SANICARE-Apotheke Zuzahlungs-Gutscheine kooperierender Krankenkassen ausgegeben.
Durch diese Kooperation konnten Patienten mit Hilfe der Zuzahlungs-Gutscheine der Krankenkassen die komplette Zuzahlung bei der SANICARE-Versandapotheke sparen.

Nach knapp zwei Jahren wurde uns das Einlösen der Zuzahlungs-Gutscheine verboten.

Deshalb haben wir unseren Kunden bis zur rechtlichen Klärung die Zuzahlung gestundet. Dies erschien uns als die patientenfreundlichste Lösung.
Auch gegen unser Stundungsangebot hat die Apothekerkammer Niedersachsen nun eine Untersagungsverfügung erlassen. Leider dürfen wir unseren Kunden ab sofort die Zuzahlung nicht mehr stunden! Sie können sicher sein, dass wir auch in Zukunft unsere ganze Kraft daran setzen werden, Ihnen serviceorientierte und kostengünstige Leistungen im Gesundheitswesen anzubieten – nicht nur im Hinblick auf die Zuzahlung.

Erfahren Sie hier im Detail und aktuell, wie sich die deutsche Rechtsprechung zu diesem Thema verhält.

Ihr SANICARE-Team

Historie der Zuzahlungs-Gutscheine

25. Mai 2005
Schreiben des Bundesversicherungsamtes an die Krankenkassen
"Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung erwartet jetzt insbesondere von den gesetzlichen Krankenkassen, Hinweise zu empfehlenswerten Präparate- und Produktgruppen an ihre Versicherten zu geben. Vor dem Hintergrund der selbst zu tragenden Kosten für die Hautpflege sollte dabei auch allgemein auf die alternativen und günstigen Bezugsquellen für Hautpflegeprodukte und Arzneimittel hingewiesen werden."

23. Februar 2006
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23. Februar 2006 (Az: I ZR 164/03) entschieden, dass einer Krankenkasse nicht untersagt werden kann, Gutscheine für Blutdruck und -zuckermessungen zur Einlösung in einer bestimmten Apotheke auszugeben.

Juni 2006: Zuzahlungs-Gutscheine
Die SANICARE-Apotheke löst Zuzahlungs-Gutscheine kooperierender Krankenkassen ein.

28. Juli 2006
Die Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb, Homburg, geht mit einer Abmahnung gegen die Zuzahlungs-Gutscheine vor.

03. August 2006
Die SANICARE-Apotheke gibt die Unterlassungserklärung nicht ab.

11. August 2006
Die Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb, Homburg, ["Wettbewerbszentrale"] beantragt den Erlass einer Einstweiligen Verfügung, um den Gebrauch dieser Zuzahlungs-Gutscheine zu untersagen.

12. September 2006
Mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Osnabrück

18. September 2006
Das Landgericht Osnabrück weist mit Urteil vom 18. September 2006 (Az: 18 O 487/06) den Erlass der einstweiligen Verfügung zurück.

12. Oktober 2006
Die Wettbewerbszentrale legt Berufung beim Oberlandesgericht Oldenburg ein.

16. November 2006
Abmahnung des VSW (Verband Sozialer Wettbewerb e.V.)

20. November 2006
Verweis auf die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück. Der VSW zieht seine Abmahnung zurück.

30. November 2006
In einem Hinweisbeschluss zu den Aussichten der Berufung teilt das Oberlandesgericht Oldenburg (Az: 1 U 93/06) die rechtliche Einschätzung des LG Osnabrück. Das Gericht hält die Berufung der Wettbewerbszentrale für unbegründet.

14. Dezember 2006
Die Wettbewerbszentrale nimmt die Berufung beim Oberlandesgericht Oldenburg zurück.

29. November 2007
Untersagungsverfügung der Apothekerkammer Niedersachsen gegen die SANICARE-Apotheke mit Anordnung der sofortigen Vollziehung.

3. Dezember 2007
SANICARE erhebt Klage gegen die Untersagungsverfügung der Apothekerkammer Niedersachsen beim Verwaltungsgericht Osnabrück (Az: 6 A 271/07) und beantragt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der erhobenen Klage (Az 6 B 73/07).

10. Januar 2008 [SANICARE-Filiale: Sonnen-Apotheke-Versmold]
Untersagungsverfügung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe gegen die SANICARE-Filialapotheke, der Sonnen-Apotheke, Versmold: Untersagung der Einlösung von Zuzahlungs-Gutscheinen mit Anordnung der sofortigen Vollziehung und Androhung eines Zwangsgeldes für den Fall der Zuwiderhandlung. (Az: 7 L 33/08)

22. Februar 2008 [SANICARE-Filiale: Sonnen-Apotheke-Versmold]
SANICARE klagt gegen die Untersagungsverfügung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und beantragt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Minden (Az: 7 K 134/08)

17. März 2008
Zurückweisung des Antrages auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen die Untersagungsverfügung der Apothekerkammer Niedersachsen durch das Verwaltungsgericht Osnabrück.

27. März 2008
Androhung massiver apothekenrechtlicher Konsequenzen durch die Apothekerkammer Niedersachsen, falls die SANICARE-Apotheke weiterhin Zuzahlungs-Gutscheine bewirbt oder einlöst.

März 2008
Beschwerde vom 27. März 2008 beim Niedersächsischen Obererwaltungsgericht Lüneburg (Az: 13 ME 61/08) gegen den Zurückweisungsbeschluss des Verwaltungsgerichtes Osnabrück.

23. April 2008 [SANICARE-Filiale: Sonnen-Apotheke-Versmold]
Zurückweisung des Antrags auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen die Untersagungsverfügung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe durch das Verwaltungsgericht Minden (Az: 7 L 33/08).

6. Mai 2008 [SANICARE-Filiale: Sonnen-Apotheke-Versmold]
Beschwerde gegen den Zurückweisungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Minden beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster.

14. Mai 2008 [SANICARE-Filiale: Sonnen-Apotheke-Versmold]
Urteil des Verwaltungsgerichts Minden mit dem die Klage abgewiesen wird (Az: 7 K 134/08). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

20. Juni 2008
Beschluss des Niedersächsischen Verwaltungsgerichts, Lüneburg vom 20. Juni 2008 (Az: 13 ME 61/08)
Zurückweisung der Beschwerde.
Die Beschwerde richtete sich gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück, mit dem der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage zurückgewiesen wurde.

Das Hauptsacheverfahren steht weiterhin aus.

8. September 2009
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 14. Mai 2008 zugelassen.
(Az: 13 A 1736/08)


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